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   LSG Baden-Württemberg, 04.11.2020 - L 2 AS 3911/18   

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https://dejure.org/2020,49560
LSG Baden-Württemberg, 04.11.2020 - L 2 AS 3911/18 (https://dejure.org/2020,49560)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.11.2020 - L 2 AS 3911/18 (https://dejure.org/2020,49560)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. November 2020 - L 2 AS 3911/18 (https://dejure.org/2020,49560)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 36a SGB 2, § 36 Abs 1 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus - keine zeitliche Begrenzung auf eine bestimmte Dauer - Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung - Erforderlichkeit des Aufenthaltes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 190/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.11.2020 - L 2 AS 3911/18
    Ein Vorverfahren ist nicht durchzuführen, die Einhaltung einer Klagefrist nicht erforderlich (vgl. BSG Urteile vom 23.05.2012 - B 14 AS 190/11 R und B 14 AS 156/11 R).

    Rechtsgrundlage für die Erstattungspflicht kann allein § 36a SGB II sein, diese Vorschrift ist eine gegenüber §§ 102 ff Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) spezialgesetzliche Kostenerstattungsregel (BSG Urteil vom 23.05.2012 - B 14 AS 190/11 R).

    Die Kostenerstattungspflicht umfasst neben den Kosten der Unterkunft grundsätzlich auch die Leistungen der psychosozialen Betreuung nach § 16 a Nr. 3 SGB II (vgl. BSG Urteil vom 23.05.2012 - B 14 AS 190/11 R; juris Rn. 24, 25 mwN).

    Verlangt wird eine Prognose über die möglichen Konsequenzen und Erfolge der Eingliederungsleistung, wobei eine Leistungsgewährung nicht nur dann in Betracht kommt, wenn die Leistungsgewährung die einzige Möglichkeit zur Eingliederung des Leistungsberechtigten ist (BSG, Urteil vom 23.05.2012 - B 14 AS 190/11 R - mwN).

  • BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 156/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.11.2020 - L 2 AS 3911/18
    Ein Vorverfahren ist nicht durchzuführen, die Einhaltung einer Klagefrist nicht erforderlich (vgl. BSG Urteile vom 23.05.2012 - B 14 AS 190/11 R und B 14 AS 156/11 R).

    Anspruchsberechtigt ist insoweit der kommunale Träger gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB II, in dessen Gebiet sich das Frauenhaus befindet, und der in rechtmäßiger Anwendung der Vorschriften des SGB II Leistungen an die Zuflucht suchenden Personen erbracht hat (BSG Urteil vom 23.05.2012 - B 14 AS 156/11 R; Aubel in jurisPK SGB II Stand 26.09.2016 § 36a Rn. 8), erstattungspflichtig derjenige am Ort des bisherigen gewöhnlichen Aufenthaltsortes (s. auch zur Aktiv- und Passivlegitimation BSG a.a.O.).

    § 36a SGB II ist keine Sonderregelung zur örtlichen Zuständigkeit (BSG Urteil vom 23.05.2012 - B 14 AS 156/11 R - Aubel in jurisPK-SGB II § 36a Rn. 4; a.A. Link in Eicher, SGB 11, 3. Aufl., § 36a SGB II Rn. 10), so dass sich die Zuständigkeit nach den allgemeinen Regelungen im SGB II (§ 36 SGB II) richtet.

  • LSG Baden-Württemberg, 08.05.2015 - L 12 AS 1955/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kostenerstattung für Leistungen im Frauenhaus

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.11.2020 - L 2 AS 3911/18
    Ohne die Vereinbarung besteht keine Vergütungspflicht, die dennoch gezahlt Vergütung ist in diesem Fall rechtswidrig (Aubel in jurisPK-SGB II § 36a Rn. 9; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.05.2015 - L 12 AS 1955/14 -).

    Hierbei ist auch zu beachten, dass an eine solche Vereinbarung keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (LSG Baden-Württemberg Urteil vom 08.05.2015 - L 12 AS 1955/14 -), da nach § 17 Abs. 1 SGB II keine neuen Einrichtungen geschaffen werden sollen, soweit geeignete Einrichtungen vorhanden sind (Satz 1), die Träger der freien Wohlfahrtspflege angemessen unterstützt werden sollen (Satz 2) und dieser Zielsetzung zu strenge Anforderungen an den Inhalt der (teilweise bereits bestehenden) Vereinbarungen zuwiderlaufen würden.

  • LSG Baden-Württemberg, 24.05.2017 - L 7 AS 2262/14
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.11.2020 - L 2 AS 3911/18
    Damit war hier gerade die Entscheidung über die Erbringung solcher Leistungen für N. - anders als im vom Beklagten zitierten Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 24.05.2017 (- L 7 AS 2262/14 - abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de ) gerade nicht dem Frauenhaus L. überlassen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2021 - L 2 AS 551/19

    Erstattungsanspruch kommunaler Träger der Leistungen nach dem SGB II über Kosten

    Zwar ist umstritten, ob das Vorliegen einer Bedrohungssituation für die Dauer des Aufenthalts in einem Frauenhaus typisierend zu unterstellen ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 04.11.2020, L 2 AS 3911/18, juris Rn. 44 f.; Krauß in: Hauck/Noftz, SGB, 11/13, § 36a SGB II, Rn. 26; Aubel, a.a.O., § 36a Rn. 19; BeckOK SozR/Burkiczak, 61. Ed. 1.6.2021, SGB II, § 36a Rn. 5; Gagel/Hlava, SGB II/III, 82. EL Juni 2021, § 36a Rn. 7) oder ob die fortwirkende Gefährdungssituation im Einzelfall positiv festzustellen ist (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 18.11.2020, L 6 AS 769/16, juris Rn. 60 ff.).
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